Verhandlungen um die neue GOÄ sind in Bewertungsphase eingetreten
Am 18.7.2019 fand in der Bundesärztekammer in Berlin das Gespräch über die Bewertung der Leistungen der Kapitel B „Grundleistungen, Allgemeinmedizin“ und Kapitel S „Sonstige Leistungen„ statt. In diesen Kapiteln findet sich die Mehrzahl der naturheilkundlichen Leistungen. Dr. Renate Schleker und Dr. Franziska Schindler vom Berufsverbandes der Ärzte für Naturheilverfahren BAEN-D nahmen an der Sitzung teil.
Die Gespräche verliefen in einer harmonischen und konstruktiven und zugewandten Atmosphäre. Am Beginn der Sitzung wurden die komplexen Berechnungsgrundlagen für die Bewertung der ärztlichen Leistungen allen anwesenden Vertretern der Fachverbände erläutert. Im Anschluss wurden die einzelnen Leistungsziffern besprochen und mit denen der jetzt noch gültigen GOÄ verglichen. Die Präsenz des BAENDs und somit die Vertretung der Ärzte der Naturheilverfahren erweist sich als äußerst wichtig, denn so besteht die Möglichkeit, die Kollegen und Kolleginnen in den Sitzungen über einzelne naturheilkundliche Verfahren detaillierter zu informieren und eine leistungsgerechte Vergütung herbeizuführen.
Zu den erfreulichen Ergebnissen zählt zum Beispiel eine Änderung der neuen GOÄ, denn die Gesprächsleistungen werden dadurch aufgewertet. Diese setzen sich aus Grundleistungen und Zusatzziffern zusammen, die ermöglichen, daß auch längere Beratungszeiten zukünftig in Rechnung gestellt werden können, was insbesondere den naturheilkundlichen Ärzten zu Gute kommt.
Bei einigen Ziffern sind Nachverhandlungen nötig, da sie zu niedrig eingestuft wurden. Auch hier konnten die Vertreterinnen des BAENDs richtungsweisende Hinweise geben.
Im den nächsten Schritten muss der Entwurf den Privatkassen und der Bundesregierung vorgelegt werden. Mit dem Inkrafttreten der neuen GOÄ kann nicht vor Ende 2020 gerechnet werden.