Homöopathie

Weiterbildung- und Fortbildung Homöopathie

Weiterbildungskurse für die Zusatzbezeichnung sowie für das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ)

Die Zusatzbezeichnung Homöopathie wird derzeit noch von mehreren Ärztekammern vergeben.

Obgleich die (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer die Homöopathie nicht mehr enthält, kann im Rahmen von Übergangsregelungen bei einigen Landesärztekammern eine begonnene Weiterbildung abgeschlossen werden. Dies betrifft grundsätzlich Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Thüringen und Westfalen-Lippe. Bitte informieren Sie sich zu Einzelheiten, insbesondere dem spätestmöglichen Beginn und dem Ende möglicher Übergangsregelung auf der Homepage, besser noch per direkter Anfrage bei der für Sie zuständigen Landesärztekammer.

Bei Redaktionsschluss war die Homöopathie in Baden–Württemberg regulärer Bestandteil der WBO, d.h. eine Weiterbildung kann begonnen und abgeschlossen werden. Nutzen Sie im übrigen die Chancen von Übergangsregelungen!

Die Weiterbildung ist Teil der qualitätsgesicherten Medizin. Derzeit verfügen rund 7.000 Ärzte über die Zusatzbezeichnung Homöopathie sowie 2.300 Ärzte über das Diplom, das der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) als Nachweis einer erweiterten Ausbildung ausstellt. Das Diplom ist für einige Krankenkassen die Voraussetzung für die Abrechnung der Homöopathie in der integrierten Versorgung.

Regelung für den Erwerb des Homöopathie-Diploms nach Vorgaben des DZVhÄ:

4 Weiterbildungskurse mit je 40 Stunden (Kurs A bis D)
2 Fortbildungskurse mit je 40 Stunden (Kurs E und F)

plus

praktische Tätigkeit unter Anleitung eines Weiterbildungsbefugten über mindestens drei Jahre (300 Stunden Supervision) oder eine einjährige Weiterbildung im Krankenhaus.

Definition:

Die Zusatz-Weiterbildung Homöopathie umfasst die konservative Behandlung mit homöopathischen Arzneimitteln, die aufgrund individueller Krankheitszeichen als Einzelmittel nach dem Ähnlichkeitsprinzip angewendet werden.

Voraussetzung zum Erwerb der Zusatzbezeichnung:

Facharztanerkennung

Weiterbildungszeit:

  • 6 Monate Weiterbildung bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2

oder auch ersetzbar durch

  • 100 Stunden Fallseminare einschließlich Supervision
  • 160 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Homöopathie (Kurs A bis D)

 

Weiterbildungsinhalt:

Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in

-       dem Therapieansatz der Homöopathie

-       der Herstellung, Prüfung und Wirkung homöopathischer Arzneimittel

-       der homöopathischen Lehre der akuten und chronischen Krankheiten und ihrer spezifischen homöopathischen Behandlung

-       der individuellen Arzneimittelwahl nach dem Ähnlichkeitsprinzip

-       der strukturierten homöopathischen Erstanamnese und Folgeanamnesen

-       der Indikationsstellung, der Durchführung und den Grenzen homöopathischer Behandlung

-       der Fallanalyse akuter und chronischer homöopathischer Behandlungsfälle mit wahlanzeigenden Symptomen, Repertorisation und Differenzialdiagnose

-       der Verlaufsanalyse akuter und chronischer Krankheitsfälle einschließlich Bewertung der Reaktion und Begründung für einen Wechsel des Mittels oder der Potenz

-       der Dosierungslehre: Potenzwahl, Potenzhöhe, Repetition in Abhängigkeit vom Fallverlauf

Die Weiterbildungsordnung der jeweils zuständigen Landesärztekammer ist gültig!

ACHTUNG: In manchen Landesärztekammern ist die Homöopathie mittlerweile gestrichen und kann dort nicht mehr erworben werden.

Tierärzte können bis zu 30 Std. anerkannte humanmedizinische Kurse belegen.

Die Tagesthemen im G-Kurs sind einzeln als Tagesseminar buchbar!

Der Kauf einer Kongresskarte ist Voraussetzung für die Kursbuchungen.

Bei Buchung von mindestens drei Homöopathie-Weiterbildungswochen beim ZAEN erhalten Sie als ZAEN-Mitglied 5 % Ermäßigung, bei 6 Weiterbildungswochen 10 % Ermäßigung.

Die prozentuale Ermäßigung von mehreren Kursen der genannten Verfahren wird am Ende der Ausbildung nach Mitteilung zurück überwiesen.

Dozierende/Kursleiter des G-Kurses:
Roman Hör

Fort- und Weiterbildungsbeauftrager:
Peter Emmrich

Leitung des Arbeitskreises Homöopathie im ZAEN:
Peter Emmrich, 1. Vorsitzender und Diplombeauftragter des Berufsverbandes homöopathischer Ärztinnen und Ärzte Baden-Württemberg e.V., DZVhÄ, Vizepräsident des ZAEN

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