Akupunktur / Spezialkurse
Weiterbildungskurse für die Zusatzbezeichnung
Die Kurse entsprechen den Richtlinien der Bundesärztekammer für die Weiterbildung in der Zusatzbezeichnung Akupunktur.
Aus der (Muster-) Weiterbildungsordnung (MWBO) der Bundesärztekammer:
Definition:
Die Zusatzweiterbildung (ZWB) Akupunktur umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die therapeutische Beeinflussung von Körperfunktionen über definierte Punkte und Areale der Körperoberfläche durch Akupunkturtechniken, für die eine Wirksamkeit nachgewiesen ist.
Grundausbildung / Zusatzbezeichnung Akupunktur
Der Umfang der ZWB-Akupunktur beträgt 200 Stunden: 120 Stunden Kursweiterbildung mit praktischen Übungen in Akupunktur, anschließend 60 Stunden praktische Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminare in mindestens fünf Sitzungen.
Im Anschluss an diese Kurse kann die Zusatzbezeichnung Akupunktur bei der zuständigen Landesärztekammer beantragt werden.
Voraussetzung für die Zusatzbezeichnung Akupunktur ist bei vielen Landesärztekammern die Facharztanerkennung.
Ausbildungsreihe zum „Meister der Akupunktur DÄGfA“
Die Grundausbildung ist eine solide, zuverlässige Basis. Doch um die enorme Bandbreite der Akupunktur auszuschöpfen ist mehr Know-how gefragt. Deshalb hat die DÄGfA eine neue berufsbegleitende Vollausbildung etabliert: den „Meister der Akupunktur DÄGfA”, dieser Studiengang umfasst 230 Unterrichtseinheiten.
Daran anschließend eröffnet sich der "Meister der Ost-Asiatischen Medizin DÄGfA". Die „Meister“ sind seit 2012 als Marke gesetzlich geschützt.
Informationen unter www.daegfa.de bzw. Tel. 089 71005-11.

